Die Waldheimer Prozesse
Die Waldheimer Prozesse fanden im Zeitraum vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 im Zuchthaus von Waldheim statt.
Aufgrund der Auflösung der sowjetischen Speziallager im Januar 1950 wurden ca. 10.500 Personen im Februar 1950 den DDR-Behörden zur weiteren Strafverbüßung übergeben, ca. 10.000 Internierte ohne Urteil freigelassen und 3442 Internierte übergab man den DDR-Behörden „zur Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht der Deutschen Demokratischen Republik.“ Diese kamen nach Waldheim, wo Ihnen ab April 1950 der Prozess gemacht wurde.
Mehrere Strafkammern des Landgerichts Chemnitz verhandelten in Waldheim gegen 3442 von sowjetischen Behörden überstellte Personen, denen Kriegs- bzw. nationalsozialistische Verbrechen vorgeworfen wurden. Obgleich viele der Angeklagten nachweislich schwer belastet waren, wurden die Waldheimer Prozesse aufgrund ihrer fehlenden Rechtsordnung zu einem Inbegriff fehlender Rechtsstaatlichkeit. Der Prozessverlauf folgte den Planungen der SED-Führung und wurde während des gesamten Zeitraums von ihr überwacht. Die Richter und Staatsanwälte waren entsprechend ihrer Regimetreue aus dem Kreis der seit 1946 in Kurzlehrgängen ausgebildeten Volksrichter ausgewählt worden, um sicherzustellen, dass die Urteile auch den Erwartungen der SED-Führung und der sowjetischen Besatzer entsprachen.
Die Strafvollzugsanstalt war für eine Belegung von 1980 Personen vorgesehen, die Unterbringung und Versorgung der durch die Lagerhaft geschwächten und Kranken (ca. 30 % litten an TBC) war katastrophal.
Die meisten Verhandlungen fanden hinter geschlossenen Türen im Haftkrankenhaus statt, nur die öffentlich wirksamen vor Publikum im Waldheimer Rathaussaal. Es begannen Prozesse die „kaum den Begriff politische Justiz verdienen“ (zitiert aus Werkentin, Scheinjustiz in der frühen DDR S. 334: Die Waldheimer Prozesse in: Groenewold/Ignor/Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse). Sie wurden nicht von den Justizbehörden der DDR vorbereitet, sondern unterlagen der direkten Kontrolle der ZK-Abteilung „Staat und Recht“, die SED Spitze entschied unmittelbar über den Ablauf, bzw. man kann sagen über die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen. Mit den Waldheimer Prozessen sollte der Entnazifizierungsprozess sein medienwirksames Ende finden: kurz nach Abschluss der Prozesse wurde dann auch die Entnazifizierung von Regierungsseite offiziell als erfolgreich beendet erklärt.
Überwiegend wurden die Waldheimhäftlinge aufgrund ihrer Mitgliedschaft in diversen Organisationen der NS Zeit verurteilt (diese Tatsache galt aber auch für 6,6 Mio. Bürger im gesamten Nachkriegsdeutschland), ohne dass ein Nachweis an einer Beteiligung an einem Verbrechen erbracht wurde. Teilweise konnte sogar nicht einmal eine Mitgliedschaft in einer NS-Organisation nachgewiesen werden, diese Menschen waren nur aufgrund von Denunziationen ins Internierungslager verbracht worden. Allerdings soll dies nicht davon ablenken, dass es auch sehr wohl Menschen unter den Verurteilten gab, die sich auch im strengen strafrechtlichen Sinne fürchterlicher Verbrechen schuldig gemacht hatten, diese aber eben nicht in einen rechtmäßigen Prozess verurteilt wurden.
Die ganze Verfahrenspraktik glich einer Farce:
- die Verhandlungen wurden im halbstunden-Takt „durchgepeitscht“
- erst am Vorabend der Verhandlung wurde die Anklageschrift ausgehändigt und gleich nach Verhandlungsende wieder eingezogen.
- es waren keine Verteidiger zugelassen; in den 10 Schauprozessen für die Öffentlichkeit wurde diese geschauspielert.
- es erfolgte keine eigenständige Beweiserhebung
- Urteile gründeten ausschließlich auf den sowjetischen Protokollen.
2981 Urteile waren bereits gefällt worden, als am 16. Juni 1950 erstmals die Öffentlichkeit über die Waldheimer Prozesse informiert wurde. Es folgten ab 20. Juni 1950 vor „erweiterter Öffentlichkeit“ 10 Schauprozesse vor ausgesuchtem Publikum, die entsprechend auch in der Tagespresse Erwähnung fanden. Für diese Schauverfahren hatte man KZ-Kommandeure, hohe Nazifunktionäre und Verantwortliche für grauenhafte Verbrechen „aufgespart“, damit den Bürgern vermittelt werden konnte, dass in den Waldheimer Prozessen ausschließlich solcherart Verbrecher verurteilt wurden.
Laut Abschlussbericht vom 05. Juli 1950 wurden 3308 Urteile wie folgt ausgesprochen:
Freiheitsstrafen
- bis 5 Jahre: 14
- 5-10 Jahre: 371
- 10-15 Jahre: 916
- 15-25 Jahre: 1829
- Lebenslänglich: 146
- Todesstrafe: 32
Ein Teil der Häftlinge mit langen Haftstrafen wurde nach Brandenburg verlegt, die meisten verblieben jedoch in Waldheim. Ob ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes und auch auf Grund der schlechten hygienischen Bedingungen und der mangelhaften Versorgung in den ersten Jahren in den Haftanstalten verstarben viele in der Haft.
In der Nacht vom 03. auf den 04. November 1950 wurden 24 Todesurteile in einem Kellerraum des Neuen Zellenhauses vollstreckt. (2 Personen waren vor der Vollstreckung verstorben, bei 6 Personen wurde die Todesstrafe in lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt). Über die Verfahrensweise kann nur gemutmaßt werden: vom Erschießen hat man wohl auf Grund der Lautstärke abgesehen und da die Räume für ein Erhängen zu niedrig sind, wird vermutlich eine Garotte zum Einsatz gekommen sein.
Auf allen ausgestellten Totenscheinen steht als Todesursache Herz- und Kreislaufinsuffizienz. Die Särge mit den Toten wurden nach Döbeln gebracht und verbrannt, die Urnen kamen wieder nach Waldheim zurück, wo sie bis 1958 auf einem Dachboden gelagert wurden. Ihre letzte Ruhestätte fanden die Verstorbenen auf einem Gräberfeld auf dem Döbelner Friedhof, wo auch die Asche der anderen, in Waldheim verstorbenen Häftlinge beigesetzt wurde.
Waren diese Todesstrafen verdient? Das verhängte Urteil zumindest kam in einem Prozess zustande, der unrechtmäßig war und somit wurden aus Tätern und Verbrechern, die sehr wohl schuldig im Sinne des Strafrechts waren, neben den zu Schuldigen Gemachten und Unschuldigen letztlich auch Opfer.
Auf dem 1993 gesetzten Gedenkstein (Beamtenfriedhof, Döbelner Str.- am Kornhaus, Waldheim) für die Opfer der Waldheimer Prozesse steht die Inschrift: „Den unschuldigen Opfern der stalinistisch-kommunistischen Gewaltherrschaft im Zuchthaus Waldheim 1950-1954“. Ein weiterer Gedenkstein findet sich auf dem Augustinerplatz mit der Aufschrift „Den unschuldigen Opfern der Waldheimer Prozesse.“
1952 wurde eine „Kommission zur Überprüfung der in Waldheim verurteilten Nazi- und Kriegsverbrecher“ einberufen. Daraufhin hat man bereits 1952 mehr als 1600 Häftlinge freigelassen, 1954-1956 folgten weitere Massenentlassungen. Eine der letzten Entlassungen aus der Waldheimer Strafvollzugsanstalt erfolgte im Dezember 1963 und am 12. August 1965 verstarb dort der letzte Waldheimverurteilte. Wie er verstarben 470 der Verurteilten der Prozesse in Haft, ohne je wieder die Freiheit wiedererlangt zu haben.
Das West-Berliner Kammergericht erklärte bereits 1954 die Waldheimer Urteile für „absolut und unheilbar nichtig“, 1991 hat das Bezirksgericht Dresden die „deklaratorische Aufhebung“ der Urteile zwar bestätigt, doch mit dem Zusatz: „Die Feststellung, dass die von den Waldheimer Urteilen Betroffenen nicht rechtswirksam verurteilt sind, beinhaltet nicht die weitere Feststellung, dass somit auch deren Unschuld erwiesen sei.“
(Literaturverzeichnis: Katalog Ausstellung Bundesministerium der Justiz, Im Namen des Volkes?, S.55/ Werkentin, Scheinjustiz in der frühen DDR S. 333 ff : Die Waldheimer Prozesse in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse/ Eisert, Die Waldheimer Prozesse S. 266 ff./Artikel von Norbert Jachertz von 2009/Nationalsozialistische Euthanasieverbrechen: Beitrag von Sonja Süß: Waldheim als eine „Zwischenanstalt“ S.124 ff), Wikipedia)
Text: Patricia Hölzel Fotos: JVA Waldheim
Waldheims „dunkles Kapitel“ – Euthanasie in der Waldheimer Heil-und Pflegeanstalt
Im Jahre 1876 wurde mit Gründung der „Irrenstation bei der Strafanstalt Waldheim“ die erste forensisch-psychiatrische Einrichtung für psychisch kranke Straftäter geschaffen. Sie lag im nordöstlichen Teil der Anstalt im Krankenhausanbau. Von anfangs 12 Patienten wuchs diese bis zur Wende 19./20. Jahrhundert auf über 170 Patienten. Von Beginn an stand hier der Therapiegedanke im Vordergrund, es herrschte ein „ernsthaftes Bemühen um menschenwürdige Behandlung“. 1919 wurde die Einrichtung zur Landes-Heil- und Pflegeanstalt erklärt und war unter selbständiger ärztlicher Direktion.
Ab 1933 allerdings kam die kontinuierliche Abkehr vom Humanitätsprinzip: „Rassenhygiene“, „gesunder Volkskörper“, „unwertes Leben“ sind nur einige Schlagworte dieser Zeit. Die „Bettler Razzia“ von 1932 und die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ von 1938 brachte Zehntausende Menschen in Lager und Anstalten, so auch nach Waldheim.
1938 wurde Dr. Gerhard Wischer zum Leiter der Heil- und Pflegeanstalt bestellt, der vorher als Assistenzarzt in der Anstalt in Arnsdorf bei Dresden tätig war und dort bereits als Gutachter für das Erbgesundheitsamt Dresden-Land gearbeitet hat. Sein großes Interesse an der „rassischen und erbbiologischen Forschung“ nimmt er mit und hat nun als Leiter in Waldheim freie Hand für sein Wirken.
Laut einer streng vertraulichen Mitteilung der Strafanstaltsleitung Waldheim wurden im Jahre 1938 47 Männer im Anstaltskrankenhaus und 17 Frauen im Kreiskrankenhaus Leisnig unfruchtbar gemacht. 1939 werden alle 235 Patienten der Waldheimer Heil- und Pflegeanstalt durch die Euthanasie Organisation T 4 erfasst und Anfang März 1940 in die Tötungsanstalt nach Brandenburg an der Havel gebracht. 1940 stellt Wischer der T4-Zentrale in Berlin zur Verfügung.
Die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ erstellt dort auf Basis von Krankenakten eine Auswahl von zu tötenden Patienten zusammen. Es beginnt die systematische Ermordung von über 70.000 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Die Opfer dieser Aktionen werden zunächst in Zwischenanstalten gebracht und von dort in die Tötungsanstalten transportiert. Waldheim wird so zu einer Durchgangsstation, erst für Brandenburg an der Havel und ab Juni 1940 dann für Pirna-Sonnenstein.
Von Waldheim aus bringen regelmäßig graue Busse die Opfer in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein. Zwischen 1940 und 1941 wurden dort mindestens 14.751 Menschen (darunter 1.503 Patienten aus Waldheim) in Gaskammern ermordet. Heute erinnert die dortige Gedenkstätte an die Opfer des Massenmordes.
Nach zahlreichen Protesten wird 1941 die T4-Aktion eingestellt, doch das Morden geht weiter.
Mittels aktiver „Sterbehilfe“ durch das „Luminalschema“ (eine Kombination von Schlafmittelgaben und anderen Medikamenten zur Ruhigstellung sowie langsamen Verhungernlassen) werden in der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim bis 1945 über 800 Menschen getötet.
Die Verpflegung sowie die Unterbringung waren katastrophal: Die Patienten lagen auf dünnen Matratzen auf dem Boden, es gab kaum etwas zu Essen. Wischer hat eine tiefe ideologische Pflichtauffassung und sieht seine „rassehygienischen Maßnahmen“ als Dienst am Volke. In den Krankenakten werden die Opfer als „kriminelle, asoziale Psychopathen“, „Ballastexistenz“ oder „übler Volksschädling“ bezeichnet.
Als sich amerikanische und russische Truppen im Mai 1945 Waldheim nähern, wird Wischer nahegelegt, zu fliehen, doch er lehnt dies mit den Worten ab: „Ich brauche nicht zu fliehen, ich habe nichts Böses getan“.
Er verbleibt sogar erst einmal als Arzt in der Waldheimer Anstalt, bis er im Oktober 1945 verhaftet, und nach Buchenwald gebracht wird, wo er weiter als Lagerarzt praktiziert. In den Waldheimer Prozessen 1950 wird er zum Tode verurteilt und am 04. November nachts um 1.45 Uhr in einem Kellerraum im Neuen Zellenhaus „Bremen“ hingerichtet, nur wenige Meter von dem Ort entfernt, an dem unter seiner Leitung hunderte Menschen umgebracht wurden. (nach Schreiter, Strafanstalt Waldheim, S. 150 ff./ Artikel von Norbert Jachertz von 2009)
Tipp:
Direkt in der JVA Waldheim befindet sich die "Ständige Ausstellung zur Geschichte des sächsischen Strafvollzuges", die ausschließlich mit Führung und vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung besichtigt werden kann. Für weitere Informationen und zur Kontaktaufnahme mit der JVA besuchen Sie bitte folgende Website: https://www.strafvollzugsmuseum-waldheim.de/.

