"Die Arche"
Wohnstätten gGmbH Waldheim
© Andreas Baumann
Gemeinnützige Einrichtung, die chronisch psychisch kranke Menschen betreut, pflegt und resozialisiert.
Hainichener Straße 4
04736 Waldheim
Telefon: 034327/93091
Telefax: 034327/92816
e-mail: archewaldheim@aol.com
"Die Arche"
Kontakt- und Beratungsstelle
© Andreas Baumann
Obermarkt 30
04736 Waldheim
Tafel
des Netz-Werk e.V. Mittweida
© Andreas Baumann
Kirchgemeindehaus der evangelisch-lutherischen Kirche
Am Schulberg 2
04736 Waldheim
Bitte bringen Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen mit, z. B.:
Sozialpass
Beschluss Nr. KT 152/07.09 in der Sitzung des Kreistages vom 10.06.2009
© Andreas Baumann
- Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII
- Grundsicherung im Alter nach Kapitel 4 SGB XII
- Leistungsempfänger nach § 3 AsylblG
- Bezieher geringer Einkünfte gem. Tabelle Einkommensgrenzen § 85 SGB XII
- Leistungsbezieher nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Ermäßigter Eintritt im Stadt- und Museumshaus
- Ermäßigte Benutzungsgebühren in der Bücherei
- Ermäßigter Eintritt bei den Filmmusik-Classics am Kreuzfelsen
- Ermäßigter Eintritt Wachbergturm
- Ermäßigter Eintritt Kellerberg
Diese Vergünstigungen erhalten alle Sozialpassinhaber mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet des Städtebundes Sachsenkreuz.
Jede Gemeinde im Landkreis Mittelsachsen legt selbst fest, ob die Vergünstigungen nur für die eigenen Einwohner gelten oder für alle Einwohner des Landkreises.
Für die Dauer des jeweiligen Bescheides
Den Sozialpass können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres aktuellen Einkommensbescheides beantragen.
Familienpass des Freistaates Sachsen
© Andreas Baumann
Der Familienpass berechtigt die Inhaber mit ihren Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsens (Museen, Sammlungen, Burgen, Schlösser und Gärten) zu besuchen.
Den Sächsischen Familienpass erhalten
- Eltern mit mindestens 3 kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens 2 kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der Familienpass wird im Bürgerbüro der Stadtverwaltung kostenfrei ausgestellt. Bei der Beantragung müssen der Personalausweis, eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder und gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.familie.sachsen.de/familienpass.html
Deutsches Rotes Kreuz
© Anja Seidel
Brambor
Pflegedienstleistungen GmbH
© Brambor Pflegedienstleistungen GmbH
Beratungszeiten: Mittwoch und Freitag 10:00-13:00 Uhr oder nach individueller Absprache. Gern beraten wir Sie auch bei Ihnen zu Hause.
Hauskrankenpflege Diana Genscher
Ambulanter Pflegedienst
© Diana Genscher
Büroöffnungszeiten Mo-Fr. 8 – 14.30Uhr
Pflegeberatung jederzeit nach telefonischer Absprache im Büro oder der Häuslichkeit möglich