Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises, d. h. er repräsentiert in demokratischer Weise die Kreisbewohner. Er stellt jedoch kein Parlament dar, sondern ist das Hauptorgan des Landkreises.
Zu den Aufgaben des Kreistages gehört u. a. die Festlegung der Grundsätze der Verwaltung sowie die Entscheidung über alle Angelegenheiten des Landkreises soweit nicht der Landrat kraft Gesetz zuständig ist. Weiterhin überwacht der Kreistag die Ausführung der durch ihn gefassten Beschlüsse.
Kreistag Mittelsachsen
Der Kreistag ist die durch Wahlen für die Dauer von fünf Jahren berufene Vertretung der Bürger des Landkreises. Er besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 98 Mitgliedern.
Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger
Informationen zu Terminen, zur Zusammensetzung des Kreistages und seiner Aussschüsse sowie zu Tagesordnungen der Sitzungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Link die Seite der Stadt Waldheim verlassen.