Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Sie dazu, eine öffentlich geförderte Mietwohnung zu beziehen. Diese Wohnungen werden mit staatlichen Mitteln unterstützt und sind daher Einkommensgrenzen unterworfen. Der WBS stellt sicher, dass diese Wohnungen ausschließlich an Personen vergeben werden, die Anspruch auf diese Förderung haben.
Der WBS enthält Angaben zur maximalen Wohnungsgröße, die für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen als angemessen gilt. Besondere Lebenssituationen – etwa bei Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden oder jungen Paaren – werden dabei berücksichtigt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung ein Jahr lang im Freistaat Sachsen gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn Sie weiterhin eine geförderte Wohnung beziehen möchten.
