Vereinsförderung

Allgemeine Informationen

Vereine nehmen eine wichtige Funktion innerhalb des gesellschaftlichen Lebens unserer Stadt ein. Sie erfüllen Aufgaben, die in ihrer Vielfalt von der Stadtverwaltung weder durchgeführt noch finanziert werden können. Aus diesem Grund ist das ehrenamtliche Engagement vieler Vorstandsmitglieder, Helfer/-innen und sonstigen Mitarbeiter nicht hoch genug einzuschätzen.

Aus diesem Grund stellt die Stadt Waldheim ihren Vereinen unter Beachtung der Vereinsförderrichtlinie vom 09.09.2016 Zuwendungen bereit.

Die Förderung von Vereinen betrifft Organisationen, die sich einem gemeinnützigen Zweck verschrieben haben. Dazu zählen Vereine und Initiativen mit Jugendarbeit oder Projekten zur Integration und Gleichstellung. Auch Non-Profit-Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Bildung, Soziales und Kultur sind von der Förderung betroffen.

Bitte beachten Sie, dass Garten- und Fördervereine von dieser Zuwendung ausgeschlossen sind!

Verfahrensablauf

Antragstellung:

  • Stellen Sie Ihren Antrag bei der Stadtverwaltung Waldheim
  • Prüfung der Unterlagen durch Sachbearbeiter
  • Zusendung des Bescheides zur Bewilligung / Ablehnung

Einreichung Verwendungsnachweis:

  • Reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der Stadtverwaltung Waldheim ein
  • Zusendung des Bescheides zur Abrechnung
An wen muss ich mich wenden?

Gabriele Singer
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

e-mail:
Telefon 034327 57 216

Zuständige Stelle

Büro Bürgermeister

Mo.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Mi.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14: Uhr bis 16:00
Fr.    09:00 Uhr bis 12: Uhr

Voraussetzungen

Die Stadt Waldheim fördert im Rahmen der im Haushaltplan zur Verfügung gestellten Mittel und nach Maßgaben der Vereinsförderrichtlinie vom 09.12.2016 gemeinnützige Vereine mit Sitz in Waldheim.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag (im Formularservice oder als Online Dienst)
  • Im Antrag angegebene einzureichende Unterlagen / Erläuterungen
  • Verwendungsnachweis (im Formularservice oder als Online Dienst) für die Abrechnung
  • Alle im Verwendungsnachweis angegebene einzureichende Unterlagen / Erläuterungen
Welche Gebühren fallen an?

es fallen keine Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung:
Abgabetermin ist der 15.12.des laufenden Jahres für das Folgejahr

Einreichung Verwendungsnachweis:
Abgabetermin ist der 31.12. des laufenden Jahres

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