SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen / widerrufen

Allgemeine Informationen

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die der Stadt Waldheim Ihnen gegenüberzustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren / den Widerruf am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf den Formularen zum SEPA-Lastschriftmandat in unserem online Service oder Formularservice (pdf).

SEPA-Mandat online erteilen / widerrufen

Gehen Sie direkt auf unsere online Formulare.


SEPA-Mandat schriftlich erteilen / widerrufen

  • Gehen Sie zu unserem Formularservice

  • Füllen Sie das entsprechende Formular zur Erteilung / zum Widerruf eines SEPA -Lastschriftenmandat vollständig aus.

  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck und scannen Sie ihn ggf. ein.

  • Senden Sie den Ausdruck an die Stadtverwaltung Waldheim. Die Zusendung per E-Mail ist ausreichend

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

An wen muss ich mich wenden?

Stadtkasse
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

E-Mail: stadtkasse@stadt-waldheim.de
Telefon 034327 57 222

Zuständige Stelle

Stadtkasse

Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)

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