Personenstandsurkunden

Allgemeine Informationen

Unter Personenstandsurkunden versteht man:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • mehrsprachige Auszüge aus Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/ oder Lebenspartnerschaftsregister
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/ oder Lebenspartnerschaftsregister

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.

Verfahrensablauf
  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende E-Mail-Adresse: standesamt@stadt-waldheim.de
    Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber zu weiteren Bearbeitungsgebühren, die durch diese Firmen erhoben werden.
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift: Stadtverwaltung Waldheim, Standesamt, Niedermarkt 1, 04736 Waldheim

Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit Personenstandsurkunden nicht in falsche Hände geraten, ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Legitimität Ihrer Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall eine Ausweiskopie des Urkundenanforderers. Falls weitere Dokumente für die Prüfung Ihrer Berechtigung benötigt werden, wird sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sofern die berechtigte Person nicht selbst beantragt, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?
  • 1. Urkunde: 15,00 €
  • Bei gleichzeitiger Bestellung weiterer gleicher Urkunden: je 7,00 €
  • Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Zahlungsarten

per Überweisung bei schriftlicher Anforderung oder bar/ EC bei persönlicher Abholung

Nach erfolgtem Zahlungseingang werden die Urkunden versandt oder können persönlich abgeholt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Personenstandsfälle unterliegen im Standesamt folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburten 110 Jahre
  • Eheschließungen 80 Jahre
  • Sterbefälle 30 Jahre

 

Sofern Urkunden zu „älteren Fällen“ benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. In solchen Fällen wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Frau Pötzsch, Tel. 034327/ 57-213 bzw.
per Mail: archiv@stadt-waldheim.de.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/ die jeweiligen Ehepartner/ in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

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