Unter Personenstandsurkunden versteht man:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- mehrsprachige Auszüge aus Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/ oder Lebenspartnerschaftsregister
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/ oder Lebenspartnerschaftsregister
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
