Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, eine Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Achtung! Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf dessen Vorderseite.

Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei beläuft sich auf zwei bis drei Wochen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.

Verfahrensablauf

Antrag

  • Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragen den Personalausweis selbst. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.
  • Zur Identitätsprüfung ist das persönliche Erscheinen des künftigen Ausweisinhabers unabdingbar.
  • Jede antragstellende Person erhält bei Antragstellung unabhängig vom Alter einen PIN-Brief, die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31.10.2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

Ausgabe

  • Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen. Die Transport-PIN darf durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten jedoch nicht in eine persönliche PIN geändert werden.
  • Weiterhin erhalten Sie bei der Abholung ein Begleitschreiben zu Sperrinformationen. Das Sperrkennwort  kann aus technischen Gründen erst bei der Produktion eines Ausweisdokumentes erzeugt werden.

Rückgabe alter Dokumente

  • Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihren alten Personalausweis behalten wollen, muss  dieser vorher entwertet werden. Der vorläufige Personalausweis wird von der Behörde eingezogen.
An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

E-mail: buergerbuero@stadt-waldheim.de

Telefon : 034327 57 210

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Mo.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14: Uhr bis 16:00
Fr.    09:00 Uhr bis 12: Uhr

Voraussetzungen

In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder  Kinderreisepass)
  • Achtung:  Ab 01.05.2025 erfolgt die Übermittlung von Lichtbildern nur noch in elektronischer Form. Für die Übermittlung des Lichtbildes gibt es dann nur noch zwei Möglichkeiten: die verschlüsselte Übermittlung von einem externen Dienstleister (z.B. einem Fotografen) oder die Aufnahme des Lichtbildes direkt in der Behörde.
  • Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde, sofern Sie in unserer Behörde noch kein Dokument beantragt haben oder sich personenstandsrechtliche Veränderungen ergeben haben
Welche Gebühren fallen an?
  • Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 27,60
  • Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 46,00
  • vorläufiger Personalausweis: EUR 10,00
  • Foto, wenn dieses vor Ort aufgenommen wird: EUR 6,00
Welche Fristen muss ich beachten?

Beachten Sie die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei für die Herstellung eines Personalausweises von zwei bis drei Wochen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte beachten Sie die Vorgaben der Foto-Mustertafel des Bundesinnenministeriums. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Fotomustertafel

Örtliche Besonderheiten: 
Das Bürgerbüro ist über einen Fahrstuhl zu erreichen.

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