Kirchenaustritt (nur Voranmeldung)

Allgemeine Informationen

Mit Ablauf des Tages, an dem Ihre Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben bzw. unterschrieben wurde, wird Ihr Kirchenaustritt wirksam. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben wurde.

Beispiel: Austrittserklärung am 10. Juli abgegeben, ab August entfällt Ihre Kirchensteuerpflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt der Stadt Waldheim
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

e-mail: standesamt@stadt-waldheim.de

Telefon : 034327/ 57 239

Zuständige Stelle

Standesamt Waldheim

Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14: Uhr bis 16:00

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Erklärung beim Standesamt Waldheim ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Waldheims befindet.

Alter:

    • Sie können Ihren Austritt selbst erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
    • Für Kinder unter 14 Jahren und für Geschäftsunfähige können Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder persönlich mit Ihnen zusammen erscheinen und die Zustimmung zur Austrittserklärung abgeben.

Persönliche Erklärung

Eine Austrittserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-       Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung    

-       Ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Geburtsurkunden für Ihre Kinder benötigen Sie, wenn Sie den Austritt auch für Ihre Kinder erklären möchten und Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt einschließlich einer Bescheinigung 35,00 € und ist bar oder per EC-Karte vor Ort im Standesamt zu zahlen.

Bemerkungen

Die Abmeldung der Kirchenzugehörigkeit bei der entsprechenden Kirchgemeinde und dem Einwohnermeldeamt / Finanzamt erfolgt durch das Standesamt.

Ein eventueller Wiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchgemeinde zu klären.

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