Mit Ablauf des Tages, an dem Ihre Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben bzw. unterschrieben wurde, wird Ihr Kirchenaustritt wirksam. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben wurde.
Beispiel: Austrittserklärung am 10. Juli abgegeben, ab August entfällt Ihre Kirchensteuerpflicht.