Hundesteuer - Anmeldung der Hundehaltung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Waldheim erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung der Hundesteuersatzung.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens anmelden und Hundesteuer zahlen.


Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist der Halter eines oder mehrerer Hunde. Halten mehrere Personen in einem Haushalt gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, sind sie als Gesamtschuldner steuerpflichtig.


Wann und wie muss ich einen Hund anmelden?

Der Beginn der Hundehaltung ist innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Waldheim anzuzeigen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung persönlich oder mit Zusendung des Steuerbescheides ausgegeben. Die Anmeldung muss schriftlich oder durch Vorsprache mit dem Steueramt erfolgen.


Wann beginnt die Steuerpflicht?

Die Hundesteuer entsteht am ersten Tag des auf den Beginn der Hundehaltung folgenden Kalendervierteljahres. Hunde sind nach Ablauf des dritten Lebensmonats zu versteuern. 

Wieviel Hundesteuer muss pro Kalenderjahr gezahlt werden?

Die Hundesteuer beträgt jährlich für den ersten Hund 55,00 €, für den zweiten Hund 66,00 € und für jeden weiteren Hund 75,00 €. Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 300,00 € für den zweiten 400,00 €, für jeden weiteren Hund 450,00 €. Die Entscheidung zu deren Gefährlichkeit trifft die zuständige Kreispolizeibehörde. Ermäßigungen und Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag für bestimmte Zwecke lt. Hundesteuersatzung der Stadt Waldheim gewährt.

Wann muss die Hundesteuer entrichtet werden?

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird für das gesamte Kalenderjahr am 15. Februar eines jeden Jahres fällig. Es besteht die Möglichkeit, mittels SEPA-Lastschriftmandat die Hundesteuer fristgerecht abbuchen zu lassen. 

Wenn die Hundesteuermarke verloren geht?

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Gebühr gemäß Gebührensatzung der Stadt Waldheim eine Ersatzmarke ausgegeben. Diese Gebühr wird ebenso bei der Anmeldung eines Hundes fällig.   
                                                                         

Weitere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Waldheim entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung Ihres Hundes online, persönlich oder schriftlich vornehmen. 

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Waldheim - Steueramt

Rechtsgrundlage
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