Hundesteuer - Abmeldung der Hundehaltung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der Stadt Waldheim innerhalb von zwei Wochen lt. Hundesteuersatzung, abmelden.

Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen.

Reichen Sie gegebenenfalls einen Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres ein. Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so ist bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Weitere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Waldheim entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes online, persönlich oder schriftlich vornehmen.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Waldheim - Steueramt

Rechtsgrundlage
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