Grundstückszufahrt-Herstellung/Änderung beantragen

Allgemeine Informationen

Nicht befahrbare Straßenbestandteile wie etwa Gehwege oder Grünstreifen dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten, sog. Gehwegüberfahrten - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt - überquert werden. Um eine Garage oder einen Kfz-Stellplatz auf dem eigenen Grundstück zu erschließen, müssen die Bordsteine abgesenkt und entsprechend befestigt werden. Auch die Grundstückszufahrt, der Abschnitt des Gehweges, der mit dem Pkw überquert wird, muss entsprechend ausgebaut und befestigt werden.

Wenn Sie eine Zufahrt oder einen Zugang zu Ihrem Grundstück neu errichten oder eine bestehende Zufahrt/ einen bestehenden Zugang ändern wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der Stadt sowie gegebenenfalls der Straßenbaubehörde des Landkreises (an Staats- und Kreisstraßen).

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

Als Anlieger sind Sie verpflichtet, die Herstellungskosten - im Bedarfsfall auch für eine Baumersatzpflanzung oder eine Umsetzung von Lichtmasten, Haltestellen und Straßeneinläufen - zu tragen.

Verfahrensablauf
  • Die zuständige Straßenbaubehörde prüft den Antrag, meist unter Beteiligung aller Fachämter sowie wenn nötig der Straßenbaubehörde des Landkreises (für Kreisstraßen) oder des Freistaates Sachsen (für Staatsstraßen)
  • Nach Abschluss der Prüfung und erteilt die Straßenbaubehörde eine Genehmigung (Leistungsbescheid).
  • Die Zufahrt ist gemäß dem Stand der Technik bzw. dem aktuell gültigen Regelwerk im Straßen- und Tiefbau durch ein im Handelsregister / in einer Handwerkskammer eingetragenes Unternehmen mit nachweisbarer Fach- und Sachkunde herzustellen.
An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

e-mail: tiefbau@stadt-waldheim.de
Telefon: 034327 57 230

Zuständige Stelle

Tiefbauamt

Mo.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14: Uhr bis 16:00
Fr.    09:00 Uhr bis 12: Uhr

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von den Antragsdaten sind folgende Unterlagen notwendig:

  • gegebenenfalls Befähigungsnachweis des für die Ausführung vorgesehenen Fachunternehmens
  • Eigentumsnachweis, Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstige Berechtigungsnachweise
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Lageplan mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt (Maßstab 1:500)
  • Fotos der Bestandsituation
Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Genehmigung der Herstellung oder Änderung von Zufahrten oder Zugängen zu Grundstücken werden Verwaltungskosten nach den örtlichen Satzungen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzungen) oder nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben.
  • Sämtliche Kosten für die Anlegung der Grundstückszufahrt und der damit verbundenen Veränderungen an Versorgungsleitungen, sowie der Straßenbeleuchtung müssen vom Antragsteller getragen werden. 
Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

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