Gewerbe abmelden

Allgemeine Informationen

Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie beabsichtigen, die Rechtsform Ihres Gewerbes zu ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Hinweis:

  • Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Wer muss die Abmeldung veranlassen?

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende*
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden.

Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Waldheim. Sie können das Formular auch über den Online Service, auf unserem Internetportal, abrufen (Dienstleistungen von A-Z / Online-Service im Überblick).

Persönliche Abmeldung

  • Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbescheinigung ausgehändigt.

Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung.

Schriftliche Abmeldung

  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die Gemeinde.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Empfangsbescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg.

Elektronische Abmeldung

  • Wird das Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 30 vorgesehene Unterschriftsfeld.
  • Die Gemeinde fordert benötigte Unterlagen an und kann Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden, wie z. B. PIN/TAN-Verfahren, elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, De-Mail nach § 5 De-Mail-Gesetz, schriftliche Versicherung der Identität oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Weitermeldung an andere Behörden

Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Abmeldung an folgende Stellen regelmäßig übermitteln:

  • Behörden der Zollverwaltung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V.
  • Finanzamt
  • Registergericht
  • Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • Statistisches Landesamt
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
  • Umweltamt

Abmeldung von Amts wegen

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Sie erhalten in diesem Fall die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

An wen muss ich mich wenden?

Gewerbeamt der Stadt Waldheim
Niedermarkt 1
04736 Waldheim
E-Mail: ordnungsamt@stadt-waldheim.de
Tel.:  034327 57232 und 034327 57255

Zuständige Stelle

Gewerbeamt im Rathaus Zimmer 9

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi.  09:00 bis 12:00 Uhr
Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vom Gewerbetreibenden beziehungsweise vom zur Abmeldung Bevollmächtigten: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • wenn die Abmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
  • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Welche Gebühren fallen an?

von EUR 22,00 bis EUR 112,00

Eine Gewerbeabmeldung kostet 22,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde

Rechtsgrundlage
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