Den sächsischen Familienpass erhalten:
- Eltern mit mindesten drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindesten zwei kindergeldberechtigten Kindern, sowie
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
Wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und Ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.