Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

Den sächsischen Familienpass erhalten:

  • Eltern mit mindesten drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindesten zwei kindergeldberechtigten Kindern, sowie
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind

Wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und Ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

Verfahrensablauf

Den Familienpass beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Waldheim (Bürger der Stadt Waldheim).

  • Stellen Sie den Antrag online über unseren Online Service, halten Sie hierzu die benötigten Unterlagen in elektronischer Kopie bereit.
  • Im Bürgerbüro erhalten Sie den Antrag in Papierform
  • Alternativ können Sie hier einen Antragsvordruck in unserem Formularservice abrufen. Reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben mit Ihren Unterlagen ein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie den Familienpass per Post zu geschickt
An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro 
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

e-mail:

Telefon: 034327 57 210

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Mo.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00
Fr.    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Voraussetzungen
  • ständiger Wohnsitz in Sachsen 
  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
  • in Waldheim können nur Bürger der Stadt Waldheim den Pass beantragen, wenden Sie sich ggf. an Ihre Gemeindeverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Stadtverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von zwei Wochen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
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