Von Archivalien des Stadtarchivs können Sie analoge oder digitale Kopien (Reprografien) erhalten, sofern der Erhaltungszustand dem nicht entgegensteht oder noch bestehende Schutzfristen zu beachten sind.
Die Schutzfristen im Bereich der Ahnenforschung betragen:
- Ehe 80 Jahren
- Tod 30 Jahren
- Geburt 110 Jahre
Vor Ablauf der Schutzfist können Sie sich gern an unser Standesamt wenden.
Kopien als Papierausdruck oder digital per E-Mail, können wir für Sie anfertigen. Sie können in vielen Fällen Archivgut auch vor Ort einsehen (außer Personenstandsunterlagen) und eigenhändig fotografieren.