Anspruchsteller Haftpflichtschäden

Allgemeine Informationen

Sie möchten Haftpflicht-Schadensansprüche bei der Stadtverwaltung Waldheim geltend machen.

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei der Stadtverwaltung Waldheim. Beschreiben Sie den Hergang neutral und detailliert, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Bitte beschränken Sie sich auf objektive Fakten und verzichten Sie auf eigene Bewertungen oder Interpretationen.

Wir prüfen Ihren Antrag und leiten diesen an den KSA weiter.

Betrifft folgende Arten von Haftpflichtschäden:

  • Sachschäden: Beschädigung von Gegenständen / Gebäude

Personenschäden: Verletzungen von Personen, die zu Heilungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld führen.

Verfahrensablauf
  • Sie zeigen unter Verwendung des Online-Formulars an, dass Sie einen Haftpflichtschaden melden möchten.
  • Die Unterlagen werden geprüft und an den KSA (Kommunaler Schadensausgleich) weitergeleitet
  • Der KSA nimmt Kontakt zu Ihnen auf
An wen muss ich mich wenden?

Bei Rückfrage 

Haupt- und Finanzverwaltung
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

e-mail: versicherungen@stadt-waldheim.de
Telefon 034327 57 221

Zuständige Stelle

Fachbereichsleitung
Haupt- und Finanzverwaltung

Mo.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00
Mi.   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do.  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14: Uhr bis 16:00
Fr.    09:00 Uhr bis 12: Uhr

Voraussetzungen

Eintritt eines Schadens der durch rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder aufgrund Verletzungen der Verkehrssicherheitspflicht durch die Stadt Waldheim zu einer gesetzlichen Verpflichtung zum Schadensersatz führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlegen könnten wichtig sein

  • Skizze
  • Fotodokumentation
  • Kostenschätzung / Bescheinigung Fachfirma
  • Anschaffungsbelege
  • Bescheinigungen der Polizeidienststelle
  • Ärztliches Attest
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schaden ist innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung Waldheim zu melden

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