Sie möchten Haftpflicht-Schadensansprüche bei der Stadtverwaltung Waldheim geltend machen.
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei der Stadtverwaltung Waldheim. Beschreiben Sie den Hergang neutral und detailliert, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Bitte beschränken Sie sich auf objektive Fakten und verzichten Sie auf eigene Bewertungen oder Interpretationen.
Wir prüfen Ihren Antrag und leiten diesen an den KSA weiter.
Betrifft folgende Arten von Haftpflichtschäden:
- Sachschäden: Beschädigung von Gegenständen / Gebäude
Personenschäden: Verletzungen von Personen, die zu Heilungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld führen.