Der Einheitliche Ansprechpartner im Freistaat Sachsen
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen.
Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!